Das EU-Parlament hat am 24.4.2024 den Weg für ein europäisches Lieferkettengesetz frei gemacht. Die Richtlinie wird Unternehmen in Europa dazu verpflichten, ihre Lieferketten auf fragwürdige Umwelt- und Arbeitspraktiken zu überprüfen.
Aufwendungen von mehr als 110 EUR je Beschäftigten für eine Betriebsveranstaltung sind in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. So hat das BSG entschieden.
DStV-Präsident Torsten Lüth sieht dringenden Reformbedarf bei der Besteuerung der Rentenbezüge und wirbt für ein automatisches Abzugsteuerregime für Senioren.
Zahlungen im Rahmen des § 153a StPO, die der Gewinnabschöpfung erfolgen, dienen in erster Linie dem Ausgleich unrechtmäßiger Vermögensverschiebungen und haben keinen Strafcharakter. Sie unterliegen somit nicht dem Abzugsverbot nach § 12 Nr. 4 EStG. So hat das FG Münster entschieden.