Bei unentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils mit positivem Kapitalkonto geht der Einlagenüberhang nicht auf den Empfänger über. Die Anwachsung des positiven Kapitalkontos des Übertragenden stellt in steuerlicher Hinsicht keine Einlage des Empfängers dar. So hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden.
Die ertragsteuerliche Berücksichtigung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c i. V. m. § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG wurde ab dem VZ 2023 neu geregelt. Der Beitrag zeigt in der Praxis bedeutsame Fallbeispiele.
Die Anzahl der Beschäftigten zur Feststellung der Ausgangslohnsumme i.S.d. § 13a Abs. 3 ErbStG und § 13a Abs. 4 ErbStG ist zum jeweiligen Stichtag anhand der Lohn- und Gehaltslisten des Betriebs, gezählt nach Köpfen und nicht nach der Zahl der Stellen, zu ermitteln. Dies hat das FG Münster entschieden.
Die Finanzverwaltung hat sich mehrfach zu den Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen geäußert. Jetzt gibt es eine weitere Verfügung, welche sich speziell mit den Besonderheiten von PV-Anlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Hofstellen befasst.